Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der TierStadt GmbH · Stand: 01.08.2025
Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für den Behandlungsrahmenvertrag zwischen der TierStadt GmbH, Valentin‑Dretzel‑Straße 13, 90469 Nürnberg („Praxis“) und dem Tierhalter („Auftraggeber“) über veterinärmedizinische Leistungen für die im Anmeldebogen benannten Tiere. Die Leistungen umfassen insbesondere:
- ambulante Behandlungen und Vorsorge,
- chirurgische Eingriffe,
- Diagnostik (Labor, Bildgebung etc.),
- Abgabe/Abgabevermittlung von Arznei- und Diätfuttermitteln,
- digitale Leistungen (Online-Terminvereinbarung, digitale Kommunikation/Patientenportal, ggf. Videosprechstunde).
(2) Der Behandlungsvertrag ist ein Rahmenvertrag für alle auf seiner Grundlage geschlossenen Einzelverträge je Behandlung/Termin.
(3) Es gelten ausschließlich der Behandlungsvertrag und diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Praxis stimmt schriftlich zu.
Abschluss von Einzelverträgen
(1) Einzelverträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot des Auftraggebers erfolgt durch die Terminbuchung oder die Beauftragung einer konkreten Leistung. Die Annahme erfolgt durch Terminbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung (z. B. Untersuchung, Beratung).
(2) Bei Online-Buchungen kommt der Vertrag erst mit Bestätigung durch die Praxis zustande.
(3) Hausbesuche/Videosprechstunden erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und Verfügbarkeit.
Leistungserbringung
(1) Die Behandlung erfolgt nach dem allgemein anerkannten aktuellen veterinärmedizinischen Standard.
(2) Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistung ergeben sich im Behandlungsverlauf nach Anamnese, Diagnose und Aufklärung. Medizinische Notwendigkeiten können vom ursprünglich geplanten Leistungsumfang abweichen.
(3) Die Auswahl der behandelnden Tierärzt:innen/Mitarbeitenden obliegt der Praxis.
(4) Stationäre Unterbringung/OP: Eine stationäre Aufnahme sowie operative Eingriffe erfolgen nur, wenn medizinisch indiziert und organisatorisch möglich. Besuchsregelungen der Station werden aus medizinischen und organisatorischen Gründen von der Praxis festgelegt; die Praxis kann Besuche beschränken oder untersagen, wenn dies zum Wohl der Tiere oder aus Hygieneschutzgründen erforderlich ist.
(5) Notdienst: Sofern die Praxis Notdienste anbietet, können besondere Zuschläge/Entgelte und Abläufe gelten; diese werden im Einzelfall kommuniziert.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) sowie der Arzneimittelpreisverordnung (AmPrV). Mehrfachsätze innerhalb des GOT‑Rahmens sind je nach Aufwand/Schwere/Terminsituation möglich und werden von der/dem behandelnden Tierarzt/Ärztin nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
(2) Zusatzkosten (Medikamente, Labor, Verbrauchsmaterial, externe Leistungen wie Pathologie/Labore) werden gesondert ausgewiesen.
(3) Fälligkeit: Das Entgelt ist sofort nach Leistungserbringung fällig.
(4) Zahlarten: Bar, EC-/Kreditkarte. Eine Rechnungszahlung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung/Bonitätsprüfung. OP‑Anzahlung: Für operativ geplante Eingriffe kann die Praxis eine Anzahlung bis zu 40 % des voraussichtlichen Behandlungswertes bei Terminierung verlangen; die Anzahlung wird auf die endgültige Rechnung angerechnet.
(5) Zahlungsverzug: Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Praxis kann Mahnkosten sowie Inkasso-/Rechtsverfolgungskosten geltend machen.
(6) Forderungsdurchsetzung/Factoring: Verlässt der Auftraggeber die Praxis, ohne die fällige Vergütung zu begleichen, oder gerät er in Zahlungsverzug, ist die Praxis berechtigt, offene Forderungen durch Dritte (z. B. Inkasso- oder Factoringdienstleister) beitreiben zu lassen. Die Praxis kann zu diesem Zweck die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten an diese Dienstleister übermitteln, soweit dies rechtlich zulässig und zur Forderungsdurchsetzung erforderlich ist.
(7) Aufrechnung/Zurückbehaltung: Nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von der Praxis anerkannten Forderungen zulässig; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Termine, Absagen und Vergütung bei Ausfall
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug. Die Praxis kann die vereinbarte Vergütung für die infolge des Verzugs nicht erbrachten Leistungen verlangen; ersparte Aufwendungen oder anderweitiger Erwerb werden gemäß § 615 Satz 2 BGB angerechnet. Zusätzlich erhebt die Praxis für ausgefallene Behandlungstermine eine pauschale Ausfallentschädigung von 50 € je Termin; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. OP-/Sedationstermine können abweichende, im Vorfeld mitgeteilte Ausfallregelungen haben.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat vollständige und zutreffende Angaben zum Tier (Anamnese, Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien, Haltungsbedingungen) zu machen und die tierärztlichen Hinweise zur Vorbereitung/Nachsorge einzuhalten.
(2) Medikamente/Diäten sind gemäß tierärztlicher Anweisung zu verabreichen; Kontrolltermine sind wahrzunehmen. Etwaige Veränderungen des Zustandes sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Übergabe/Abholung stationärer Patienten erfolgen zu den von der Praxis mitgeteilten Zeiten. Bei verspäteter Abholung können Betreuungs-/Unterbringungskosten anfallen.
Haftung
(1) Die Haftung der Praxis ist – außer in den Fällen des Abs. 2 – für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Nicht ausgeschlossen ist die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie (Beschaffenheit/Haltbarkeit), bei Verzug, sofern ein fixer Termin verbindlich vereinbart wurde.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Praxis nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Für Komplikationen trotz fachgerechter Behandlung (z. B. Narkoserisiken, Unverträglichkeiten) haftet die Praxis nicht, es sei denn, es liegt ein Behandlungsfehler vor.
(5) Für Schäden aufgrund unvollständiger/falscher Angaben des Auftraggebers oder Nichteinhaltung tierärztlicher Anweisungen haftet die Praxis nicht.
(6) Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen der Praxis.
Arzneimittelabgabe, Diätfuttermittel und Hilfsmittel
(1) Abgabe gemäß geltenden Vorschriften (insb. Tierarzneimittelrecht). Verschreibungspflichtige Medikamente werden grundsätzlich nur nach Untersuchung/Behandlungsanlass abgegeben.
(2) Geöffnete Arzneimittel sind von Rücknahme/Erstattung ausgeschlossen; bei ordnungsgemäßen, ungeöffneten Produkten gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
(3) Kühl-/temperaturpflichtige Produkte und individuell bestellte Medikamente/Futtermittel sind von Widerruf/Rückgabe ausgeschlossen, sofern kein Mangel vorliegt.
Datenschutz und digitale Dienste
(1) Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten und tierbezogene Informationen gemäß DSGVO und BDSG. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Praxis.
(2) Nutzung digitaler Angebote (z. B. Online-Termine, Videosprechstunden, Patientenportale) kann eine gesonderte Einwilligung erfordern. Zugänge sind personengebunden und passwortgeschützt; der Auftraggeber hat Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und die Praxis bei Verdacht auf Missbrauch umgehend zu informieren.
(3) Medizinisch notwendige Kommunikation kann über geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Systeme erfolgen; es kann trotz aller Sorgfalt zu Übermittlungsrisiken kommen, für die die Praxis nur nach Maßgabe von Ziff. 7 haftet.
(4) Externe Abrechnung/Factoring/Inkasso: Zur Abrechnung und Forderungsdurchsetzung kann die Praxis Dienstleister (z. B. Abrechnungs-, Inkasso- oder Factoringunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien) einsetzen. In diesen Fällen werden die für die jeweilige Aufgabe erforderlichen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag/Abrechnung) und/oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Durchsetzung berechtigter Forderungen) sowie, im Verzug, ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten) übermittelt. Eine Datenübermittlung erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Die jeweiligen Empfänger und weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Praxis.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware (Arzneimittel, Diätfutter, Hilfsmittel) Eigentum der Praxis.
Kündigung des Behandlungsrahmenvertrags
(1) Der Behandlungsrahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Parteien können jederzeit in Schrift- oder Textform kündigen. Bereits begonnene Behandlungen werden – soweit medizinisch verantwortbar – ordnungsgemäß beendet oder übergeben.
Streitbeilegung, Online-Streitbeilegung
(1) Die Praxis ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand der Sitz der Praxis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Schriftform, Individualabreden
(1) Änderungen/Ergänzungen dieser AGB oder des Behandlungsvertrags bedürfen der Schrift- oder Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(2) Individuelle Abreden (einschließlich Nebenabreden) gehen diesen AGB vor.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden; § 139 BGB ist ausgeschlossen.
Inkrafttreten, Änderungen der AGB
(1) Diese AGB treten am 01.08.2025 in Kraft.
(2) Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Schrift- oder Textform angeboten.
(3) Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers; andernfalls gelten die bisherigen Regelungen fort.
(4) Änderungen nicht wesentlicher Vertragsbestandteile werden wirksam, wenn der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach Zugang widerspricht; hierauf weist die Praxis im Angebot ausdrücklich hin. Bei Widerspruch gelten die bisherigen Regelungen fort.
(5) Lehnt der Auftraggeber angebotene Änderungen ab, kann jede Partei den Behandlungsrahmenvertrag in Schrift- oder Textform kündigen.